Hausordnung des Christian-Rohlfs-Gymnasiums
Damit am CRG über 900 Personen produktiv, ungestört und sicher arbeiten können, müssen für alle gemeinsame Verhaltensregeln gelten. Es soll dabei ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen den Ansprüchen des Einzelnen und den Interessen der Allgemeinheit.
Diese Regeln gelten für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und andere an der Schule tätige Personen sowie für Benutzerinnen und Benutzer und Besucherinnen und Besucher der Schule.
1.Umgang mit Schuleigentum
Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Jeder, der einen Schaden an den Baulichkeiten oder den Einrichtungen der Schule verursacht, ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
In den Klassenräumen mit moderner Bestuhlung werden nach der letzten Unterrichtsstunde vor Verlassen des Raumes die Stühle in die dafür vorgesehenen Vorrichtungen eingehängt. Alle anderen Stühle werden auf die Tische gestellt.
Am Ende eines Unterrichtstages werden alle Klassen- und Fachräume durch den zuständigen Ordnungsdienst gefegt, Unrat wird in die Papier- und Müllkörbe entleert. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten verschließen die Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterrichtsraum.
Lehrmittel sowie den Schülerinnen und Schülern leihweise überlassene Bücher und andere Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und pünktlich zurückzugeben. In Schadensfällen richtet sich die Haftung nach den dafür geltenden Vorschriften.
2.Verhalten auf dem Schulgelände einschließlich der Sportstätten
a) Allgemeine Regelungen
Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum und in den Fachräumen. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Flure, die Toiletten und das Schulgebäude sauber zu halten und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Die Einteilung der einzelnen Klassen für den Ordnungsdienst auf dem Schulhof und den Reinigungsdienst für das Schülercafé erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit der SV.
In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassen. Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Sek I auf dem Schulhof auf, Ausnahmen stellen die Benutzerinnen und Benutzer des Schülercafés und des Kiosks sowie der Klassenordnungsdienst dar. Der Kellerflur ist kein Aufenthaltsraum! Während der Regenpause bleiben die Schülerinnen und Schüler im Gebäude.
Bei bevorstehendem Raumwechsel nehmen die Schülerinnen und Schüler die Taschen mit in die Pause. Der Aufenthalt in den Fachräumen und Turnhallen ist den Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung von Lehrkräften erlaubt.
Wer eine drohende Gefahr oder einen Schaden feststellt, hat dieses sofort der Schulleitung, einer Lehrerin oder einem Lehrer, dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden. Die Zufahrtswege für Feuerwehr und Krankenfahrzeuge sind freizuhalten.
Zur Vermeidung von Unfällen ist das Benutzen von Fahrhilfen (Fahrrad, Skateboard, Inlineskater, Kickboard usw.), Krafträdern und Kraftfahrzeugen auf dem Schulgelände nicht gestattet. Fahrräder und Krafträder sind auf dem Schulgelände zu schieben und an den dafür vorgesehenen Plätzen gesichert abzustellen. Für Zweiräder wird nicht gehaftet.
Außerdem ist nicht gestattet:
Schneeballwerfen, Ballspiele (ausgenommen Basketball unter dem Basketballkorb), das Mitbringen größerer Geldbeträge und Wertgegenstände (wenn dies unvermeidlich ist, können sie im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden; der Schulträger ist bei Verlust nicht haftbar!), das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, der Genuss von alkoholischen Getränken und das Rauchen.
Den Schülerinnen und Schülern der Sek I ist es während des Schulbetriebes nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen.
b) Regelungen speziell für die Gebäude
In den Gebäuden ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet: Rennen und Toben, Geländerrutschen, Sitzen und Stehen auf Fensterbänken. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden.
c) Regelung zur Verwendung von Handys, Tablets und digitalen Abspielgeräten
Grundsätzlich gilt: Das Hantieren mit und Benutzen von Handys und anderen elektronischen Medien ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der Schulzeit nicht erlaubt.
Ausnahmeregelungen bezüglich der sachbezogenen Verwendung im Unterricht (z.B. Tablet als elektronisches Schulbuch oder Verwendung des Handys als Wörterbuch) können individuell getroffen werden.
Die Lehrkräfte sind durch die Schulleitung dazu berechtigt, Handys und sonstige digitale Geräte temporär zu konfiszieren und/ oder auffordern, diese Geräte im Sekretariat abzugeben. Diese verbleiben im Sekretariat und werden erst am Ende der Kernunterrichtszeit, d.h. ab 13.00 Uhr – und nicht vorher – an den Besitzer bzw. die Besitzerin oder die Erziehungsberechtigten (im Falle des vierten Males der Konfiszierung nur durch einen Erziehungsberechtigten) ausgehändigt.
3.Verhalten im Unterricht
Verspätungen, Mitbringen von Essen oder Trinken und anderen unterrichtsfremden Gegenständen, Kaugummikauen usw. sind Störungen des Unterrichtes. Falls eine Klasse 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft ist, meldet sich der Klassensprecher/oder die Klassensprecherin im Sekretariat.
4.Sonstige Regelungen
Das Schulgebäude wird eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn geöffnet. (Sonderregelung für Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf eigene Gefahr).
Sonderveranstaltungen in der Schule müssen mit dem Hausmeister rechtzeitig verabredet werden. Klassenfeiern enden spätestens um 21 Uhr, andere Sonderveranstaltungen um 22 Uhr.
Bei Feueralarm gelten für das Räumen des Schulgebäudes gesonderte Regelungen (s. Merkblatt „Verhalten bei Feueralarm“ in jedem Raum).
Auf die Benutzerordnungen für das Schülercafé die EDV-Räume und die Schülerbüchereien wird verwiesen.
Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Ist die Schulleitung abwesend, übt der Schulhausmeister das Hausrecht aus.