Elternvertretung

In allen Klassen und Jahrgangsstufen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres auf den Elternpflegschaftsabenden Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die die Elterninteressen der jeweiligen Lerngruppe dann in der Schulpflegschaft vertritt. Dies ist das Gremium, in der sich die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler beraten und austauschen können.

Von allen Vertreterinnen und Vertretern der Schulpflegschaft werden sechs Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt, in der alle wesentlichen Entscheidungen unter dem Vorsitz der Schulleitung getroffen werden. Neben den Elternvertretern sind noch jeweils sechs Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer Teil der Schulkonferenz.

Wenn Sie Interesse haben, die Zukunft unserer Schule in der Schulkonferent aktiv mitzugestalten, so können Sie sich zur Wahl stellen.