{"id":611,"date":"2017-11-20T21:52:38","date_gmt":"2017-11-20T21:52:38","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.crghagen.de\/?page_id=611"},"modified":"2018-12-09T13:05:03","modified_gmt":"2018-12-09T12:05:03","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/crghagen.de\/?page_id=611","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Hausordnung des Christian-Rohlfs-Gymnasiums<\/u><\/strong><\/p>\n<p>D<strong>amit am CRG \u00fcber 900 Personen produktiv, ungest\u00f6rt und sicher arbeiten k\u00f6nnen, m\u00fcssen f\u00fcr alle gemeinsame Verhaltensregeln gelten. Es soll dabei ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen den Anspr\u00fcchen des Einzelnen und den Interessen der Allgemeinheit.<\/strong><\/p>\n<p>Diese Regeln gelten f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrerinnen und Lehrer und andere an der Schule t\u00e4tige Personen sowie f\u00fcr Benutzerinnen und Benutzer und Besucherinnen und Besucher der Schule.<\/p>\n<p><strong>1.Umgang mit Schuleigentum <\/strong><\/p>\n<p>Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Jeder, der einen Schaden an den Baulichkeiten oder den Einrichtungen der Schule verursacht, ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.<br \/>\nIn den Klassenr\u00e4umen mit moderner Bestuhlung werden nach der letzten Unterrichtsstunde vor Verlassen des Raumes die St\u00fchle in die daf\u00fcr vorgesehenen Vorrichtungen eingeh\u00e4ngt. Alle anderen St\u00fchle werden auf die Tische gestellt.<br \/>\nAm Ende eines Unterrichtstages werden alle Klassen- und Fachr\u00e4ume durch den zust\u00e4ndigen Ordnungsdienst gefegt, Unrat wird in die Papier- und M\u00fcllk\u00f6rbe entleert. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten verschlie\u00dfen die Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterrichtsraum.<br \/>\nLehrmittel sowie den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern leihweise \u00fcberlassene B\u00fccher und andere Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und p\u00fcnktlich zur\u00fcckzugeben. In Schadensf\u00e4llen richtet sich die Haftung nach den daf\u00fcr geltenden Vorschriften.<\/p>\n<p><strong>2.Verhalten auf dem Schulgel\u00e4nde einschlie\u00dflich der Sportst\u00e4tten <\/strong><\/p>\n<p><strong>a) Allgemeine Regelungen <\/strong><br \/>\nJede Sch\u00fclerin und jeder Sch\u00fcler ist mitverantwortlich f\u00fcr Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum und in den Fachr\u00e4umen. Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sind verpflichtet, die Flure, die Toiletten und das Schulgeb\u00e4ude sauber zu halten und Abf\u00e4lle in die daf\u00fcr vorgesehenen Beh\u00e4lter zu werfen. Die Einteilung der einzelnen Klassen f\u00fcr den Ordnungsdienst auf dem Schulhof und den Reinigungsdienst f\u00fcr das Sch\u00fclercaf\u00e9 erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit der SV.<br \/>\nIn den 5-Minuten-Pausen bleiben die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den Klassen. W\u00e4hrend der gro\u00dfen Pausen halten sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Sek I auf dem Schulhof auf, Ausnahmen stellen die Benutzerinnen und Benutzer des Sch\u00fclercaf\u00e9s und des Kiosks sowie der Klassenordnungsdienst dar. Der Kellerflur ist kein Aufenthaltsraum! W\u00e4hrend der Regenpause bleiben die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Geb\u00e4ude.<br \/>\nBei bevorstehendem Raumwechsel nehmen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Taschen mit in die Pause. Der Aufenthalt in den Fachr\u00e4umen und Turnhallen ist den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern nur in Begleitung von Lehrkr\u00e4ften erlaubt.<br \/>\nWer eine drohende Gefahr oder einen Schaden feststellt, hat dieses sofort der Schulleitung, einer Lehrerin oder einem Lehrer, dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden. Die Zufahrtswege f\u00fcr Feuerwehr und Krankenfahrzeuge sind freizuhalten.<br \/>\nZur Vermeidung von Unf\u00e4llen ist das Benutzen von Fahrhilfen (Fahrrad, Skateboard, Inlineskater, Kickboard usw.), Kraftr\u00e4dern und Kraftfahrzeugen auf dem Schulgel\u00e4nde nicht gestattet. Fahrr\u00e4der und Kraftr\u00e4der sind auf dem Schulgel\u00e4nde zu schieben und an den daf\u00fcr vorgesehenen Pl\u00e4tzen gesichert abzustellen. F\u00fcr Zweir\u00e4der wird nicht gehaftet.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dferdem ist nicht gestattet:<\/strong><br \/>\nSchneeballwerfen, Ballspiele (ausgenommen Basketball unter dem Basketballkorb), das Mitbringen gr\u00f6\u00dferer Geldbetr\u00e4ge und Wertgegenst\u00e4nde (wenn dies unvermeidlich ist, k\u00f6nnen sie im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden; der Schultr\u00e4ger ist bei Verlust nicht haftbar!), das Mitbringen gef\u00e4hrlicher Gegenst\u00e4nde, der Genuss von alkoholischen Getr\u00e4nken und das Rauchen.<br \/>\nDen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern der Sek I ist es w\u00e4hrend des Schulbetriebes nicht erlaubt, das Schulgel\u00e4nde zu verlassen.<\/p>\n<p><strong>b) Regelungen speziell f\u00fcr die Geb\u00e4ude <\/strong><\/p>\n<p>In den Geb\u00e4uden ist aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht gestattet: Rennen und Toben, Gel\u00e4nderrutschen, Sitzen und Stehen auf Fensterb\u00e4nken. L\u00e4rmbel\u00e4stigungen sind zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>c) Regelung zur Verwendung von Handys, Tablets und digitalen Abspielger\u00e4ten<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: \u00a0Das Hantieren mit und Benutzen von Handys und anderen elektronischen Medien ist im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde w\u00e4hrend der Schulzeit nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Ausnahmeregelungen bez\u00fcglich der sachbezogenen Verwendung im Unterricht (z.B. Tablet als elektronisches Schulbuch oder Verwendung des Handys als W\u00f6rterbuch) k\u00f6nnen individuell getroffen werden.<\/p>\n<p>Die Lehrkr\u00e4fte sind durch die Schulleitung dazu berechtigt, Handys und sonstige digitale Ger\u00e4te tempor\u00e4r zu konfiszieren und\/ oder auffordern, diese Ger\u00e4te im Sekretariat abzugeben. Diese verbleiben im Sekretariat und werden erst am Ende der Kernunterrichtszeit, d.h. ab 13.00 Uhr \u2013 und nicht vorher &#8211; an den Besitzer bzw. die Besitzerin oder die Erziehungsberechtigten (im Falle des vierten Males der Konfiszierung nur durch einen Erziehungsberechtigten) ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p><strong>3.Verhalten im Unterricht <\/strong><\/p>\n<p>Versp\u00e4tungen, Mitbringen von Essen oder Trinken und anderen unterrichtsfremden Gegenst\u00e4nden, Kaugummikauen usw. sind St\u00f6rungen des Unterrichtes. Falls eine Klasse 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft ist, meldet sich der Klassensprecher\/oder die Klassensprecherin im Sekretariat.<\/p>\n<p><strong>4.Sonstige Regelungen <\/strong><\/p>\n<p>Das Schulgeb\u00e4ude wird eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn ge\u00f6ffnet. (Sonderregelung f\u00fcr Fahrsch\u00fclerinnen und Fahrsch\u00fcler auf eigene Gefahr).<br \/>\nSonderveranstaltungen in der Schule m\u00fcssen mit dem Hausmeister rechtzeitig verabredet werden. Klassenfeiern enden sp\u00e4testens um 21 Uhr, andere Sonderveranstaltungen um 22 Uhr.<br \/>\nBei Feueralarm gelten f\u00fcr das R\u00e4umen des Schulgeb\u00e4udes gesonderte Regelungen (s. Merk\u00adblatt \u201eVerhalten bei Feueralarm&#8220; in jedem Raum).<br \/>\nAuf die Benutzerordnungen f\u00fcr das Sch\u00fclercaf\u00e9 die EDV-R\u00e4ume und die Sch\u00fclerb\u00fcchereien wird verwiesen.<br \/>\nDer Schulleiter \u00fcbt das Hausrecht aus. Ist die Schulleitung abwesend, \u00fcbt der Schulhausmeister das Hausrecht aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hausordnung des Christian-Rohlfs-Gymnasiums Damit am CRG \u00fcber 900 Personen produktiv, ungest\u00f6rt und sicher arbeiten k\u00f6nnen, m\u00fcssen f\u00fcr alle gemeinsame Verhaltensregeln gelten. 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